Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub
oder Krank ist?
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Seit dem 01.Januar 2013 können auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1500,00€ je Kalenderjahr.
Der Häusliche Pflegedienst Martin Siering kann auch in diesen Fällen die erforderliche Pflege gewährleisten. Gerne beraten wir sie in einem persönlichen Gespräch.