Pflegeberatung

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Gut informiert und beraten

Wir beraten bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Veränderungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und der Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente Fachpflegekräfte unterstützend zur Seite. Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen der zu Pflegenden sind für uns eine Selbstverständlichkeit und zählen zum Service unseres Pflegedienstes.

Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir auch die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. III SGB XI für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad 1,2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) im häuslichen Bereich durch. Neben der gesetzlichen Überprüfung der sog.Sicherstellung der Pflege nach dem SGB XI sehen wir hier auch die Priorität in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege Beteiligten hinsichtlich möglicher Probleme, notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie eventuell eines zusätzlichen Einsatzes von Hilfsmitteln zur Entlastung.

Neben unserem eigenen Leistungsangebot sind wir auch gerne behilflich bei der Beratung und Vermittlung weiterer Leistungsanbieter. Hierzu zählen beispielsweise verschiedene Menübringdienste, Krankengymnasten, Pflegehilfsmittellieferanten, Hausnotrufsysteme, Wohnraumanpassungen, Tages- und Kurzzeitpflegen u.v.m.

Die Vermitllungsdienste unterliegen keinerlei festvertraglichen Bindungen unseres Pflegedienstes, deswegen sind wir in der Lage, vielfältige und individuell gleichwertige Anbieter vorzuschlagen.
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