Behandlungspflege

Krankenpflege und Krankenbetreuung

Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht. Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § I32 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.

Hier sehen Sie ein paar Beispiele:
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Verbandwechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Medikamentengabe und -verabreichung u.v.m.

Das gesamte Leistungsangebot über Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger. Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht. Behandlungspflegen können auf Wunsch des Patienten auch ohne Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse erbracht werden (Selbstzahlerleistung), bedingen aber grundsätzlich die ärztliche Verordnung aus Haftungsgründen.

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