Hauswirtschaftliche Versorgung

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Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen. Dazu gehören Einkäufe, die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und – Nahrungszubereitung. Die Erstellung von erforderlichen Ernährungsplänen im Rahmen spezieller Krankheitsbilder sowie bei drohender Mangelernährung zählen zu einer professionellen Pflegeplanung im Hauswirtschaftlichen Bereich. Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich von allein stehenden Pflegebedürftigen ist, dass sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können.

In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung und mit einem damit verbundenen Ausschluss von Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

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